Rechtsprechung
BGH, 15.09.2011 - V ZR 276/10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 3 AusglLeistG vom 03.07.2004, § 5 FlErwV vom 15.09.2000, § 194 BauGB
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klärungsbedürftigkeit einer Frage bzgl. der Ermittlung des Verkehrswerts von bestimmten durch die öffentliche Hand veräußerten Grundstücken i.R.d. Revision
- rewis.io
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes
- ra.de
- rewis.io
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2
Klärungsbedürftigkeit einer Frage bzgl. der Ermittlung des Verkehrswerts von bestimmten durch die öffentliche Hand veräußerten Grundstücken i.R.d. Revision - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem Ausgleichsleistungsgesetz: Bestimmung des für den Kaufpreis maßgeblichen Verkehrswertes
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.01.2010 - 28 O 202/08
- KG, 18.11.2010 - 22 U 14/10
- BGH, 15.09.2011 - V ZR 276/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.07.2008 - V ZR 11/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche wegen …
Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZR 276/10
Die Voraussetzungen für eine Vorlage an den EuGH (zu den Kriterien vgl. etwa Senatsurteil vom 18. Juli 2008 - V ZR 11/08, NJW 2008, 3502, 3503 f. Rn. 12 mwN) liegen nicht vor. - BGH, 28.04.2011 - V ZR 192/10
Erwerb landwirtschaftlicher Flächen durch den Berechtigten nach dem …
Auszug aus BGH, 15.09.2011 - V ZR 276/10
Insbesondere bedarf die Frage, nach welchen Grundsätzen der Verkehrswert von Grundstücken zu ermitteln ist, die von der öffentlichen Hand, insbesondere im Anwendungsbereich der Regelungen des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung veräußert werden, keiner Klärung (vgl. Senatsurteil vom 28. April 2011 - V ZR 192/10, juris Rn. 6 ff.).